Versicherungsumfang

Frachtführer und Spediteure haften häufig nur beschränkt

Sie sind der Fachmann, der Güter produziert und mit ihnen handelt. Sie kennen Ihre Waren, wissen diese zu verpacken und zu verladen. Aber kennen Sie auch Ihre Transportrisiken? Was ist, wenn Ihre Ware z. B. bei einem Transport beschädigt oder zerstört wird oder gar abhandenkommt? Ist Ihnen bekannt, dass Transporteure (Frachtführer/Spediteure) nur sehr begrenzt haften und der Wareneigentümer in bestimmten Fällen auf dem ganzen Schaden sitzen bleibt? Aber selbst wenn der Transporteur gemäß seiner Geschäftsbedingungen für einen Schaden einzutreten hat, ist voller Schadenersatz eher die Ausnahme. Denn die Haftung ist bereits durch das Gesetz im Verhältnis zum Gewicht des verladenen Gutes begrenzt.

Unsere Lösung

Mit unserer Warentransportversicherung gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihre Waren beruhigt auf die Reise zu Ihren Kunden schicken. Der Versicherungsschutz besteht für Waren, die mit eigenen und fremden Transportmitteln (wie z. B. Schiff, Flugzeug, Bahn, Kraftfahrzeug) befördert werden. Die Werkverkehrsversicherung ist somit inklusive.

Die Warentransportversicherung leistet Schadenersatz

  • bis zum tatsächlichen Warenwert der Sendung, unabhängig von der begrenzten Haftung des Transporteurs (Frachtführer/Spediteur).
  • für Schäden, die auf dem Transport von Haus zu Haus (vom Absender bis zum Empfänger) entstehen, unabhängig von der Gefahrtragung. Dies umfasst auch alle Be- und Entladevorgänge sowie transportbedingte Zwischenlagerungen.

 

Im Rahmen unserer Unternehmenspolice profitieren Sie zudem von einem automatischen Versicherungsschutz für

  • Messen und Ausstellungen (Transporte und Aufenthalte),
  • Musterkollektionen,
  • Transporte von Arbeitsgeräten,
  • Transporte von Investitionsgütern sowie
  • Transporte zu Servicezwecken.

 

Der Geltungsbereich der Warentransportversicherung wird nach Ihren Wünschen gestaltet. Die Warentransportversicherung leistet u.a. für Schäden durch

  • Unfall des Transportmittels,
  • höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen,
  • Brand, Explosion,
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs,
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug,
  • Raub,
  • Unfälle bei der Be- und Entladung,
  • Diebstahl, Abhandenkommen und Beschädigung bei den meisten Gütern.