In einem KRAVAG Unternehmerbrief wurde das Thema Verkehrsleiter 
und Rechtsschutzversicherung bereits aufgegriffen.

Derzeit bestimmt ein Urteil gegen einen Verkehrsleiter eines Transportunternehmen aus der Region Hannover die aktuelle Diskussion.

In der Folge wurden dem Unternehmen die Genehmigungen entzogen. Die Verstöße des Verkehrsleiters wurden rechtskräftig festgestellt und als Konsequenz hat die zuständige Behörde die Unzuverlässigkeit des Verkehrsleiters festgestellt.

Die Verstöße haben deswegen besondere Brisanz, da diese in die neue Güterkraftverkehrsdatei aufgenommen werden. Im besagten Fall, d. h. wenn die Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters nicht mehr gegeben ist und die Tätigkeit untersagt wurde, besteht faktisch ein europaweites Beschäftigungsverbot als Verkehrsleiter.

Auch für das Unternehmen, als Erlaubnisinhaber einer Güterkraftverkehrslizenz, bei dem die Unzuverlässigkeit festgestellt wurde, hat dies nun gravierende Konsequenzen!

Während das Unternehmen die Möglichkeit hat, eine fehlende Fachkunde durch einen externen Verkehrsleiter „auszugleichen“, kann das Unternehmen die fehlende Zuverlässigkeit nicht ersetzen.

Mit der Folge, dass die Behörde die Erlaubnis komplett widerrufen kann, was einem faktischen Berufsverbot gleichkommt. Der weitere Gang durch die Instanzen hat finanzielle Auswirkungen, welche durch eine Rechtsschutz-Versicherung abgemildert werden kann.

Für weitere Informationen und Pressestimmen zu dem aktuellen Fall und deren Auswirkung steht Ihnen Ihre KRAVAG-SVG Assekuranz Bremen gerne zur Verfügung 0421-51409 0.