Der Güter- und Personenverkehr wird ungebrochen von Schleuserbanden missbraucht, um Migranten in europäische Zielländer zu befördern. An Brennpunkten wie Calais erklimmen Flücht-linge mit bloßen Händen die Lkw, um sich auf Ladeflächen zu verstecken oder ins Gestänge zu hängen. Fahrer sind einer schwierigen Situation ausgesetzt – immer öfter eskaliert die Gewalt.

Sie sind die besonders gefährdeten Routen im grenzüberschreitenden Verkehr: Transporte von Calais nach Großbritannien, über gesicherte EU-Grenzen nach Österreich, Ungarn, Tschechien und Seetransporte aus Afrika in die EU oder auch von Griechenland nach Italien. Als Unternehmer stehen Sie hier Risiken gegenüber, die nur schwer beherrschbar sind:
verletzte Fahrer, zerstörte Ladung, beschädigte Lkw – aber auch der Gefahr zum (unfreiwilligen) Mittäter zu werden. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über mögliche rechtliche und versicherungstechnische Folgen. Außerdem haben wir für Sie aus den Empfehlungen der IRU-Expertengruppe, der Verbände und Bundespolizei wichtige Verhaltensregeln zusammengestellt, mit denen Sie Ihre Risiken gering halten können.

Rechtliche Risiken
Wer zum Mittäter international agierender Schleuserbanden wird oder eigenmächtig Flüchtlinge mitnimmt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug beschlagnahmt wird. Dem Fahrer droht ein Strafverfahren. Mitnahme-Tatbestände sind zum Teil Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die für den Lkw-Fahrer mit bis über 2.500 Euro je illegalem Immigrant geahndet werden.

Werden zum Beispiel auf britischem Boden blinde Passagiere in einem Lastwagen entdeckt, kann der Fahrer sofort wegen Schleuserverdacht in Arrest genommen werden. Auch Gewaltanwendung außerhalb angemessener Selbstverteidigung oder die Verfolgung der Flüchtlinge durch den Fahrer ist ein
Straftatbestand!

Risiken für Transportgüter
Soweit Ihrem Unternehmen, Ihrem Frachtführer oder Ihrem Fahrer eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden kann, müssen Sie unter Umständen selbst voll für die durch Immigranten verursachten Schäden an Transportgütern und Lkw aufkommen. Arbeiten Sie mit einem Maßnahmen-Katalog und haben alle Vorkehrungsmaßnahmen ausgeführt, um eine Mitnahme von Immigranten auszuschließen und die Ladung wird dennoch durch blinde Passagiere beschädigt, gilt das als unabwendbares Ereignis. In diesem Fall liegt kein Schadensersatzanspruch vor und der Wareninteressent hat den Schaden selbst zu tragen.